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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1. Nachhaltigkeit.

Für alle Kauf- oder Verkaufsverträge, Verträge über die Vergabe und Ausführung von Arbeiten, Reparaturen oder Wartungen sowie für alle anderen Verträge, die von oder mit unserem Unternehmen, nachstehend Intro Vloerencentrum genannt, geschlossen werden, ohne dass sich daraus eine gesamtschuldnerische Haftung oder eine andere Form der Absprache ergibt, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Intro Vloerencentrum und gelten nur für den jeweiligen Einzelfall. Mündliche Vereinbarungen mit und/oder Zusagen von Mitarbeitern sind nicht verbindlich, es sei denn, Intro Vloerencentrum hat sie schriftlich durch die dazu befugte Person bestätigt.

  1. 2. ANGEBOT, ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES.

Alle Angebote sind freibleibend; Angebote, beigefügte oder beiliegende Unterlagen haben rein informativen Charakter, ohne dass daraus eine Verpflichtung abgeleitet werden kann. Werden vom Kunden oder von Intro Vloerencentrum Muster zur Verfügung gestellt oder darauf verwiesen, so dienen diese Muster dazu, einen Eindruck von dem zu liefernden Produkt zu vermitteln und sind nicht entscheidend für die zu liefernde Zusammensetzung und/oder Qualität. Die genannten Preise sind stets Nettopreise, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung an Intro Vloerencentrum zurückgeschickt wird. Der gesamte Vertrag gilt als in dieser Bestätigung niedergelegt, einseitige Ergänzungen und/oder Änderungen durch den Kunden haben keinerlei Wirkung, es sei denn, sie wurden von Intro Vloerencentrum ordnungsgemäß bestätigt. Mit der Unterzeichnung der schriftlichen Bestätigung erklärt sich der Auftraggeber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Intro Vloerencentrum einverstanden.

  1. 3. ERFÜLLUNG DES VERTRAGES.

1. Die Lieferung der von Intro Vloerencentrum gekauften Produkte erfolgt immer ab Lager in Kerkrade, wo der Käufer die Ware auf seine Kosten und Gefahr übernimmt, mit der Maßgabe, dass Intro Vloerencentrum bereit ist, das Risiko der Beschädigung während des Transports der gekauften Produkte zu tragen, wenn Intro Vloerencentrum den Transport bestellt hat. Diese Haftung ist auf den Rechnungswert der gekauften Produkte beschränkt.

2. Die Anwendung der von Intro Vloerencentrum gelieferten und von ihr oder von Dritten hergestellten Produkte durch Intro Vloerencentrum und die Reparatur- und/oder Wartungstätigkeiten mit von Intro Vloerencentrum oder von Dritten hergestellten Produkten gehen niemals über die in der schriftlichen Bestätigung beschriebenen Tätigkeiten hinaus. Der Käufer verpflichtet sich: A. über behördliche Genehmigungen zu verfügen, falls erforderlich. B. Um sicherzustellen, dass Intro Vloerencentrum kann seine Aktivitäten sofort an der vereinbarten Zeit und Ort zu beginnen.

3. Intro Vloerencentrum ist über Änderungen bereits feststehender Termine und/oder Ausführungszeiten mindestens 7 Tage im voraus zu unterrichten. Danach können im gegenseitigen Einvernehmen neue Termine und/oder Zeiten festgelegt werden. Bei verspäteter Mitteilung von Änderungen ist das Intro Vloerencentrum berechtigt, dem Kunden alle entstandenen Kosten, wie z.B. entgangener Gewinn, verlorene Arbeitsstunden und Kilometergeld, im Verhältnis zur schriftlichen Vereinbarung in Rechnung zu stellen.

4. Bei Arbeiten in Innenräumen ist sicherzustellen, dass diese glas- und wasserdicht sowie zugfrei sind. be. Wasser, Strom (220 und/oder 380 Volt), ausreichende Beleuchtung und Heizung kostenlos zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten. Jede zusätzliche Heizung, die erforderlich ist, um eine Mindesttemperatur von 18o Celsius zu erreichen, ist vom Kunden selbst zu stellen. Einen Behälter für die unentgeltliche Entsorgung von Leergut aufzustellen und zu unterhalten.
6. Dafür zu sorgen, dass während der von Intro Vloerencentrum durchzuführenden Tätigkeiten der betreffende Raum/die betreffenden Räume Intro Vloerencentrum ungehindert zur Verfügung steht/stehen und keine anderen Unternehmen gleichzeitig in diesem Raum/diesen Räumen arbeiten.

7. Für die notwendige Hilfe, auch von Dritten, auf seine Kosten zu sorgen. A. Die Zufahrtswege zur Baustelle in einem solchen Zustand zu halten, daß alle für die von Intro Vloerencentrum auszuführenden Arbeiten erforderlichen Materialien und Geräte jederzeit mit Lastkraftwagen direkt zur Baustelle gebracht werden können. Die Entfernung zwischen dem Entladeort und dem Ort der Ausführung der Arbeiten darf 15 m nicht überschreiten.
8. Intro Vloerencentrum hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten ohne Unterbrechung durchgeführt werden und Intro Vloerencentrum die Kosten für die Stagnation der Arbeiten zu erstatten. B. Dafür zu sorgen, daß die Temperatur 10 cm über der zu behandelnden Bodenfläche mindestens 18o Celsius beträgt und die relative Luftfeuchtigkeit so lange unter 70% bleibt, wie Intro Vloerencentrum dies für erforderlich hält.


4. FRISTEN, MENGEN, LIEFERUNG.

Vereinbarte Fristen und Lieferungen eines Produkts oder die Ausführung von Reparatur- oder Wartungsarbeiten oder von Arbeiten aus einem anderen Vertrag werden von Intro Vloerencentrum so weit wie möglich eingehalten, sind aber ansonsten unverbindlich. Die Überschreitung einer Frist stellt niemals, auch nicht nach Inverzugsetzung, eine Vertragsverletzung dar, die Intro Vloerencentrum berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder Schadenersatz zu verlangen. Die in einem Angebot enthaltenen Mengenangaben sind nur grobe Schätzungen auf der Grundlage der Angaben des Auftraggebers/Kunden. Wenn die Zahlung auf der Grundlage der verarbeiteten Mengen erfolgen soll, sind die endgültigen Angebote von Intro Vloerencentrum für alle Parteien verbindlich.Bei der Berechnung der Fläche der Fußböden werden Säulen, Nischen und dergleichen vernachlässigt, wenn sie kleiner als ein Quadratmeter sind. Alle anderen Maße werden von den Parteien gemeinsam bei den Arbeiten genommen. Weigert sich der Kunde/Auftraggeber, bei den Messungen anwesend zu sein, sind die Messungen von Intro Vloerencentrum verbindlich. Eine Arbeit gilt zum Zeitpunkt der Fertigstellung als abgeschlossen. Dieser Zeitpunkt wird durch die Anzahl der gemäß der schriftlichen Vereinbarung vereinbarten Handlungen und/oder Lieferungen bestimmt. Die von den Ausführenden oder anderen auf der Baustelle anwesenden Bevollmächtigten auszustellenden Fertigstellungsbescheinigungen sind unverzüglich einem unserer Mitarbeiter unter Angabe der Mengen und/oder Stunden zu übergeben.


5. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

Die Zahlung hat in der Währung, in der die Preise ausgedrückt sind, in bar und in voller Höhe ohne Anspruch auf Skonto und/oder Ausgleich an dem von Intro Vloerencentrum angegebenen Tag an eine von Intro Vloerencentrum benannte Person zu erfolgen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Nichterfüllung schuldet die Gegenpartei dem Intro Vloerencentrum Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder die gesetzlichen Zinsen, die nach dem Ermessen des Intro Vloerencentrum festgelegt werden, auf den Rechnungsbetrag ab dem dreißigsten Tag nach dem Rechnungsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung. Solange das Intro Vloerencentrum keine vollständige Zahlung erhalten hat, bleibt die Ware sein Eigentum und ist es berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wo immer sie sich befindet.

6. WANPRESTATION

Wenn die Gegenpartei einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht nachkommt, Konkurs oder Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt, für insolvent erklärt wird oder ihre Güter gepfändet werden, gilt sie, ohne daß eine Inverzugsetzung erforderlich ist, als in Verzug, und das Intro Vloerencentrum ist berechtigt, den Vertrag für aufgelöst zu erklären, unbeschadet des Rechts des Intro Vloerencentrum, Schadenersatz, Zinsen und Kosten zu fordern. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dem Intro Vloerencentrum bei der Eintreibung seiner Schulden entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15% des Intro Vloerencentrum festgesetzt. Wenn der Auftraggeber aufgrund irgendwelcher Umstände von dem von ihm mit dem Intro Vloerencentrum abgeschlossenen
Vertrag zurücktritt, so daß die Arbeiten und/oder Lieferungen nicht oder nicht mehr

Normalerweise berechnet Intro Vloerencentrum dafür einen Gewinnausfallprozentsatz von 15 % der Gesamtauftragssumme, für den die normalen Zahlungsbedingungen gelten.

 

  1. COMPLAINTS
  2. Beim Verkauf von Produkten kann Intro Vloerencentrum Reklamationen über Mängel an den von Intro Vloerencentrum verkauften und gelieferten Produkten nur dann akzeptieren, wenn die Reklamation schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung unter Vorlage des für die Prüfung erforderlichen Materials erfolgt. Das Intro Vloerencentrum hat dann die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die gelieferte Ware ganz oder teilweise zu ersetzen oder eine Entschädigung in Geld zu leisten, wobei die Entschädigung niemals den Rechnungswert der mangelhaften Ware übersteigen darf. Das Intro Vloerencentrum übernimmt nur dann eine Haftung für die von ihm auszuführenden Arbeiten, wenn es die Möglichkeit hatte, den gesamten technischen Zusammenhalt und die Konstruktion zu überprüfen. Eine eventuelle Haftung von Intro Vloerencentrum geht nicht über die Verpflichtung hinaus, das betreffende Produkt zu ersetzen, wobei der Gesamtbetrag dieses Ersatzes, einschließlich der zusätzlichen Kosten, wie z.B. Abbrucharbeiten, niemals den Gesamtbetrag übersteigt, für den die Arbeiten seinerzeit ausgeführt wurden. Im Falle von gelieferten Arbeiten mit oder ohne Material. Reklamationen werden von Intro Vloerencentrum für unzulässig erklärt, wenn: ca. Böden unsachgemäß behandelt wurden, d.h. z.B. Reinigung mit aggressiven Mitteln, Überlastung und/oder häufige Behandlung mit scharfen Gegenständen wie z.B. Gehen auf Stöckelschuhen.
  1. 4.Die Ursachen für Beanstandungen sind auf die darunterliegende Konstruktion oder den Estrich zurückzuführen, aus welchem Grund auch immer. Intro Vloerencentrum haftet nicht für Risse, die durch die direkte und/oder indirekte Einwirkung von darunter liegenden Böden und/oder die Einwirkung von umgebenden Wandstrukturen verursacht werden.
  2. 5. Die Böden wurden zu früh in Gebrauch genommen, ohne dass eine ausreichende Zeit für eine ausreichende Aushärtung eingehalten wurde. A. Leichte Farbunterschiede in den aufgetragenen Oberflächen treten auf, Unebenheiten entstehen durch Abweichungen im Untergrund, da der Boden mit dem Unterboden verschmiert wird. Oder durch manuelles Auftragen des Materials. B. Für die Verlegung auf Fußbodenheizung (einschließlich gefräster Fußbodenheizung) wird keine Garantie übernommen.
  3.  Intro Vloerencentrum übernimmt keine Haftung für Verfärbungen der als Bindemittel verwendeten Kunstharze.
  4. HÖHERE GEWALT, VERÄNDERTE UMSTÄNDE.
  5. Verschiebung der Installation und/oder der Reparatur- oder Wartungsarbeiten oder sonstiger Arbeiten bis zur Beendigung der höheren Gewalt, in jedem Fall ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz. Unter höherer Gewalt wird verstanden: Stagnation in der Versorgung mit Roh- oder Hilfsstoffen, Streik und/oder Ausschluss und/oder Stagnation im eigenen Betrieb oder in dem von beauftragten Dritten, einschließlich Spediteuren oder Produzenten, Konkurs, Zahlungsaufschub oder außergerichtliche Begleichung von Schulden des Käufers/Auftraggebers; kurz gesagt, im Allgemeinen solche Umstände, die die Erfüllung des Vertrags beeinträchtigen und von Intro Vloerencentrum nicht anders als mit außerordentlichen Kosten behoben werden können.

    1. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, USW.

Intro Vloerencentrum haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Handlungen seiner Mitarbeiter, durch die Handlungen der von Intro Vloerencentrum.nl  gelieferten oder verwendeten Waren und Materialien oder durch irgendeine andere ihm zuzuschreibende Ursache verursacht werden, es sei denn, es ist hierin etwas anderes vorgesehen, und dann nur bis zu den dort genannten Höchstbeträgen. Insbesondere sind Personenschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden durch entgangenen Gewinn vollständig ausgeschlossen. Der Kunde stellt Intro Vloerencentrum von weiteren Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

      1. UNTERAUFTRAGNEHMERN.

Es steht dem Intro Vloerencentrum völlig frei, die ihm übertragenen Arbeiten ganz oder teilweise von Dritten (Subunternehmern) ausführen zu lassen. Dies berührt nicht die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Intro Vloerencentrum und dem Kunden, wie sie in diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung festgelegt sind, mit der Maßgabe, dass Intro Vloerencentrum berechtigt ist, strengere Bedingungen, die ihm von seinen Subunternehmern auferlegt werden (z. B. in Bezug auf Zahlungsbedingungen, Zinsen, Reklamationen usw.), gegenüber seinen Kunden in vollem Umfang geltend zu machen, sofern es den Kunden unverzüglich schriftlich von diesen strengeren Bedingungen in Kenntnis setzt.

 

11. ANMIETUNG UND BESCHAFFUNG VON MATERIAL UND AUSRÜSTUNG.

Alle von Intro Vloerencentrum gekauften oder gemieteten Materialien und Ausrüstungen müssen den normalen Anforderungen an diese Artikel entsprechen, unabhängig davon, ob sie in einer Spezifikation oder einem Normblatt festgelegt sind oder nicht. Im Falle von Schäden, die durch fehlerhaftes geliefertes oder gemietetes Material oder Gerät entstehen, werden die Kosten dem Lieferanten oder Vermieter unbeschadet in Rechnung gestellt.

12. STREITIGKEITEN, ANWENDBARES RECHT

Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder aus weiteren Vereinbarungen zu seiner Durchführung ergeben, werden nach Wahl von Intro Vloerencentrum entweder von den ordentlichen Gerichten oder durch ein verbindliches Gutachten der Schiedsstelle für das Bauwesen in Amsterdam entschieden. Eine Streitigkeit gilt als gegeben, sobald eine der Parteien die andere per Einschreiben benachrichtigt. Dies schließt nicht die Befugnis von Intro Vloerencentrum aus, in dringenden Fällen ein Eilverfahren gemäß Artikel 289 der Zivilprozessordnung beim Präsidenten des Landgerichts zu beantragen und gerichtliche Schutzmaßnahmen und Mittel zu deren Aufrechterhaltung zu ergreifen. Wenn Intro Vloerencentrum von dieser Befugnis Gebrauch macht, erklärt sich der Kunde mit der Unterzeichnung dieses Vertrags damit einverstanden, dass der Präsident des Landgerichts Maastricht bzw. das Landgericht Maastricht als relativ zuständiges Gericht handelt. Auf alle Verträge mit Intro Vloerencentrum ist stets niederländisches Recht anwendbar.

13. GERICHTSSTAND

Für alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung und Einhaltung des vorliegenden Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wählen die Parteien als Gerichtsstand Kerkrade.

14.BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SUBSTRATE

1. Zementgebundene Untergründe müssen mindestens 28 Tage gealtert sein, bevor ein synthetischer Bodenbelag jeglicher Art darauf aufgebracht werden kann.
2. Die in der Auftragsbestätigung genannten vereinbarten Schichtdicken sind Durchschnittswerte, die auf dem spezifischen Gewicht des zu verarbeitenden Materials basieren. Ein eventueller Mehrverbrauch pro Quadratmeter wird dem Auftraggeber zum jeweils gültigen Kilopreis in Rechnung gestellt.
3. Wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass Intro Vloerencentrum geneigte Fußböden, aus welchem Material auch immer, herstellt, gilt für die verschiedenen geneigten Flächen die NEN-Norm 2741 Tabelle 3 in Bezug auf die Ebenheit dieser Fußbodenflächen.
4. Reklamationen, die sich aus dem Wasserdruck oder dem Wasserdampfdruck des Untergrundes ergeben, werden von Intro Vloerencentrum nicht akzeptiert, da diese Situation nicht kontrolliert werden kann.

15.

VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

1. Soweit personenbezogene Daten im Rahmen der Ausführung der Arbeit verarbeitet werden, werden diese personenbezogenen Daten ordnungsgemäß und sorgfältig und in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz und der Allgemeinen Datenschutzverordnung verarbeitet.

2. Es werden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die personenbezogenen Daten gegen Verlust oder jede andere Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen, wobei der Stand der Technik und die Art der Verarbeitung berücksichtigt werden.

Vorwort Vloerencentrum.nl

e x k l u s s i o n f l o w i n g s i g n

I N T R O V l o e r e n c e n t r u m
W i e b a c h s t r a a t 1 0 | 6 4 6 6 N G K e r k r a d e
Te l : + 3 1 ( 0 ) 4 5 – 5 4 2 5 5 2 1 | F a x : + 3 1 ( 0 ) 4 5 – 7 8 5 1 5 3 8
w w w. i n t r o v l o e r e n c e n t r u m . n l | i n f o @ i n t r o v l o e r e n c e n t r u m . n l l

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